Das THW: Die Katastrophenschutzorganisation des Bundes

„Seit seiner Gründung im Jahr 1950 hat sich das bundesweite Technische Hilfswerk (THW) zu einer der tragenden Säulen des Zivil- und Katastrophenschutzes in Deutschland entwickelt. Heute zählt das THW zu den modernsten Hilfsorganisation und ist im Auftrag der Bundesregierung weltweit tätig.“

Für die tägliche Gefahrenabwehr und auch für alle gar nicht alltäglichen Katastrophenfälletreffen die Bundesrepublik Deutschland, die Länder, Städte und Gemeinden Vorsorge. Das THW ist dabeieine von mehreren Organisationen, die bei größeren Katastrophen die örtlichen Feuerwehren und weitere Rettungs- sowie Hilfsorganisationen unterstützt. Hierfür unterhält es im gesamten Bundesgebiet 668 Ortsverbände.

Ein Gesetz für das THW

Das THW ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums.

Nach dem THW-Gesetz leistet die Katastrophenschutzorganisation des Bundes technische Hilfe:

  • nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz,
  • im Ausland im Auftrag der Bundesregierung,
  • bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung.

 

Neben dem per Gesetz definierten Aufgabenkatalog erfüllen die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer für unsere Gesellschaft einen wertvollen Dienst, der sich weder verordnen noch bezahlen lässt. Er ist vielmehr vom Wunsch getragen, seinen Mitmenschen zu helfen.

Ehrenamt als tragende Säule

99 Prozent der THW-Angehörigen engagieren sich ehrenamtlich. Über 86.000 Helferinnen und Helfer sind im THW mit Begeisterung dabei, um mit modernster Technik ihren Nächsten zu helfen.

Sie sind kompetente Partner der weiteren örtlichen Hilfsorganisationen bei der Abwehr von Gefahren und Beseitigung der Folgen von Unfällen sowie Katastrophen.

Unterstützt wird dieses ehrenamtliche Engagement durch knapp 800 hauptamtlich Beschäftigte, was nur rund einem Prozent der Gesamtstärke entspricht.

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