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26.06.2010 VORANKÜNDIGUNG: HELFERSPRECHER-WAHL
 

Am 23. Juli 2010 findet um 19:00 Uhr in der THW-Unterkunft des Ortsverbandes die außerordentliche Wahl zum Helfersprecher und dessen Stellvertreter statt.


Zur Teilnahme an der Wahl zum Helfersprecher und dessen Stellvertreter laden wir alle aktiven Helfer sowie Reservehelfer unseres Ortsverbandes herzlich ein.

Engagierte Kandidaten gesucht!

Insbesondere freut sich der eingerichtete Wahlausschuss unter der Leitung von Alexander Regensburger und Bernhard Bergauer über zahlreiche Kandidatenvorschläge. Entsprechende Kandidatenvorschläge können bis zum 22.07.2010 per E-Mail an bernhard.bergauer@thw-hilpoltstein.de gesendet oder anonym in die am „Schwarzen Brett“ in der THW-Unterkunft bereitgestellte Kandidatenbox eingeworfen werden.

Stell dich selbst zur Wahl!

Du möchtest dich aktiv für die Belange der Helfer im Ortsverband engagieren und bei wichtigen internen Entscheidungen mitwirken?
Du bist aktiver Helfer oder Reservehelfer und gehörst bereits mindestens zwei Jahre dem THW an?
Dann bist du für die Funktion des Helfersprechers oder dessen Stellvertreter genau der Richtige. Stell dich einfach zur Wahl!


Der Helfersprecher im Ortsverband – Fragen und Antworten
Was heißt es eigentlich, ein Helfersprecher im Ortsverband zu sein? Antworten auf diese und weitere Fragen haben wir nachfolgend kurz zusammengestellt:

Wer kann gewählt werden?
Wählbar ist jeder aktive Helfer und Reservehelfer, der dem THW seit mindestens zwei Jahren angehört.

Auf wie viele Jahre wird der Helfersprecher gewählt?
Der Helfersprecher wird auf einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt. Aufgrund der außerordentlichen Neuwahlen enden die Funktionszeiten des neu gewählten Helfersprechers und dessen Stellvertreter zum nächsten bundesweiten ordentlichen Wahltermin im Jahr 2012.

Welche Aufgaben obliegen dem Helfersprecher?
Vergleichbar ist die Funktion des Helfersprechers mit dem eines Betriebsrates in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen. So vertritt der Helfersprecher die Belange der Helfer gegenüber dem Ortsbeauftragten, schlichtet bei Meinungsverschiedenheiten und wirkt insbesondere mit bei der

- Berufung und Abberufung von Führungskräften
- Entlassung eines Helfers ohne dessen Antrag
- Einrichtung und Ordnung der Unterkünfte
- Dienst- und Ausbildungsplangestaltung
- Berufung und Abberufung des Ortsbeauftragten

Jeder Helfer kann sich in dienstlichen oder dienstbezogenen persönlichen Angelegenheiten an seinen Helfersprecher wenden.

In welchem Gremium ist der Helfersprecher automatisch Mitglied?
Der Helfersprecher ist Mitglied des Ortsausschusses im THW Ortsverband Hilpoltstein.


Text: Bernhard Bergauer




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